Religion gehört zu unserer Gesellschaft dazu, und die freie Religionsausübung wird von der Verfassung gewährleistet. Zunächst ist dies ein Individualrecht: Niemand darf zu einer bestimmten Religion gezwungen werden, und jedermann hat das Recht, sich einer Religion anzuschließen oder von ihr zu trennen.

Immer wieder ausgehandelt werden muss aber die Grenze zwischen öffentlicher und privater Religionsausübung. Hier bildet auch die Rechtsprechung das geltende Recht behutsam weiter.
Die religiöse Pluralität und Diversifizierung erzwingt ein neues Nachdenken über die Beziehung zwischen dem Staat, den religiösen Gemeinschaften und dem rechtlichen Rahmen der gesellschaftlichen Öffentlichkeit. Die Frage stellt sich besonders angesichts der wachsenden Bedeutung des Islam. – Mehr im Blog!