Das „Recht“ des Stärkeren wird eingedämmt durch die „Herrschaft des Rechts“ – so lautet die Norm. Das oftmals als natürlich behauptete „Faustrecht des Stärkeren“ muss eingehegt werden durch liberale Kultur, kodifiziertes Gemeinschaftsrecht und gute Sitte.
Der Staat in Ausübung seiner Funktion als Souverän muss für die Einhaltung der Gesetze sorgen, das ist seine originäre Aufgabe. Aber zugleich ist eine Gesellschaft gefordert, das Kulturgut „Recht und Gesetz“ offensiv zu verteidigen: in der Bürgergesellschaft, den Medien, in Erziehung und Bildung, zu Hause in der Familie.
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